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Fahrzeugeinrichtung - Ladungssicherung
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TRS Ladungssicherungssystem für Transporter
Der Transport von Gütern unterliegt u.a. bei der Sicherung der Ladung einigen rechtlichen Gundpflichten - verantwortlich für die Sicherheit sind Verlader, Fahrzeughalter und Fahrer.

§ 22 StVO besagt: Die Ladung einschließlich der Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie zusammengefasst inder folgenden PDF: rechtliche_grundlagen.pdf

Zu Erfüllung dieser gesetzlichen Anforderungen bieten wir Ihnen verschiedene variable Ladungs­sicherungs­systeme für Transporter an.

Beim TRS Ladungssicherungssystem wird die Ladung zwischen vier Sperrbalken nach vorne und nach hinten gesichert:TRS Ladungssicherungssystem für Transporter

Die Sperrbalken werden möglichst nah an der Ladung positioniert und sind in der Decken- und Bodenschiene formschlüssig fixiert. Je nach Ladegut können Querspriegel zwischen den Sperrbalken eingesetzt werden. Die seitliche Sicherung erfolgt über Zurrgurte, die an den Sperrbalken befestigt werden.

TRS Ladungssicherung

Zu den physikalischen Grundlagen haben wir Ihnen eine PDF zusammengestellt, welche Sie hier herunterladen können: physikalische_grundlagen.pdf